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Hochwertiges Solarmodul aus monokristallinen Solarzellen
Qualitätsmodul, A-grad MONO, 240W 36V
Das solartronics 240M1330 Solarmodul ist ein universell einsetzbares Modul mit moderner 5-Busbar Technologie und hochwertigen Mono-Solarzellen. Unser 240 W Solarmodul ist in Bauart und Leistungsdaten für Insel-Anlagen geeignet.
wesentliche Merkmale des solartronics 240M1330 Mono Solarmodul
- Leistung (Pmax): 240W
- bewährte Qualität direkt von solartronics
- Zertifikat
- gefertigt nach aktuellsten Normen
- monokristalline A-Grade Solarzellen
- Zellaufbau mit 5-Busbars
- Anschlussleitung in 4 mm² Kabel und Solar-Steckern
- extrem widerstandsfähiges ESG-Glas machen das Modul einsetzbar auch bei widrigsten Umweltbedingungen
- ideal für 24V Systeme an Land oder in mobilen Solar-Systemen
Qualitätsmerkmale:
Geprüft nach gültigen Normen: EN 61215-1, EN 61215-2, EN 61730-1, EN 61730-2
Lieferumfang:
1 Stück, Solarmodul 240W Monokristallin
Hinweis:
Solarmodule aller Leistungsklassen sowie Laderegler und anderes Zubehör finden Sie bei uns im Shop. Sollten Sie ein Inselanlage planen, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind bei der Auslegung gerne behilflich. Nutzen Sie 10 Jahre Erfahrung im Bereich der Solartechnik und Planung von autarken Inselanlagen.
Bemerkung:
Die schwarzen Schutzkanten sind eine Zusatzleistung von uns, um Ihre Modulecken während des Transportes zu schützen. Vor der Montage der Module können diese Ecken entfernt werden.
HINWEIS ZUR STEUERERMÄSSIGUNG
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.